Begleitung eines schwerbehinderten Mitarbeiters zum Reha-Träger oder DRV (Antragstellung / Widerspruch)
Hallo,
Du kannst als Beistand begleiten, soviel Du willst. Aber grundsätzlich ist alles, was außerhalb des Betriebes stattfindet oder keinen direkten betrieblichen Bezug hat, Privatvergnügen.
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&Tschüß
Wolfgang