Begleitung eines schwerbehinderten Mitarbeiters zum Reha-Träger oder DRV (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 17.11.2015, 10:30 (vor 3089 Tagen) @ JS

Hallo,

Du kannst als Beistand begleiten, soviel Du willst. Aber grundsätzlich ist alles, was außerhalb des Betriebes stattfindet oder keinen direkten betrieblichen Bezug hat, Privatvergnügen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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