Stundenausgleich/Urlaub etc (Allgemeines)
Moin sedov,
da sie ja trotz der Minusstunden damals wohl ihr volles Gehalt bezog, da müsste man mal nach Verjährungsfristen schauen.
Wenn der AG damals die vielen Minusstunden zuliess, fällt auch unter Unternehmerisches Risiko.
Auf die Schnelle hab ich dies gefunden, eventuell hilft es dir weiter:
http://www.arbeitnehmer-anwaelte.de/fileadmin/user_upload/Rundbriefe/Rundbrief_2011-09_15_Bremen_01.pdf