Kann eine Stiftung ein AG im ÖD sein? (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 17.12.2015, 15:20 (vor 3063 Tagen) @ Salud Plata

Hallo Salud,

Die Vorschrift richtet sich an alle öffentlichen Arbeitgeber im Sinne des § 71 Abs. 3 SGB IX.
Daher sind auch die öffentlichen Arbeitgeber nach Abs. 3 Nr. 2 bis 4 der Vorschrift, nämlich oberste Landesbehörden mit ihren nachgeordneten Dienststellen, sonstige Gebietskörperschaften und jede sonstige Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts in die normierten Verpflichtungen, einbezogen. Die Norm ist daher in der Regel auch auf Kirchen, Kammern, Sozialversicherungen, Innungen und Betriebe anzuwenden.

AVR.KW bedeutet:
Arbeitsvertragsrichtlinien für den Bereich des DIAKONISCHEN WERKES in Kurhessen - Waldeck (AVR.KW)

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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