Inkognito Gleichstellung (Wahlen)

garda, Berlin, Monday, 18.01.2016, 10:51 (vor 3053 Tagen) @ weblurch

Gleichgestellte Personen sind nicht verpflichtet dem AG mitzuteilen, das eine Gleichstellung vorliegt. Wenn ich davon ausgehe, dass wir eine Dunkelziffer an gleichgestellten Personen haben die aus diversen Ängste, Sorgen oder Nöten auf eine Mitteilung verzichten, verwirken sie ihr Wahlrecht.
Habt ihr eine Idee wie man sensibel mit diesem Thema umgehen kann?
Wir schreiben gerade ein Informationsblatt und bitten darin die Gleichgestellten zumindest mit dem BR ins Gespräch zu kommen. Stand jemand schon vor der gleichen Fragestellung?

Hallo weblurch,

das passiert nur dann, wenn sie nicht wählen. Ob sie gewählt haben oder nicht erfährt doch niemand, wo genau soll das Problem sein?

Welches Wahlverfahren findet Anwendung? Im Einfachen muss man eben zur Wahl gehen und dort seine Wahlberechtigung nachweisen. Bescheid und Personalausweis genügen. Im anderen Fall kann man sich beim Wahlvorstand melden, seine Wahlberechtigung nachweisen und sich auf die Liste setzen lassen.

Dazu noch etwas: wenn die Gleichstellung nicht schon vorher erworben wurde, weiß der Arbeitgeber sehr wohl Bescheid da er auch angefragt wurde.

Übrigens teilen auch manche SB ihren Status nicht dem Arbeitgeber mit, warum auch immer.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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