Inkognito Gleichstellung (Wahlen)

elschwoabos, NRW, Monday, 18.01.2016, 11:09 (vor 3044 Tagen) @ weblurch

Hi,

dass ein Gleichgestellter diese Gleichtstellung nicht anzeigt dürfte eine Ausnahme sein:
Im Gleichstellungsverfahren wird der Arbeitgeber aufgefordert zur beantragten Gleichstellung Stellung zu nehmen. Insofern wird er bereits da in Kenntnis gesetzt, dass eine Gleichstellung beantragt ist.
Was bewirkt eine Gleichstellung in erster Linie? Dass der Beschäftigte den besonderen Kündigungsschutz des schwerbehinderten Menschen erhält. Aus diesem Grund ist es schon mehr als sinnvoll, eine ausgesprochene Gleichstellung dem Arbeitgeber an zu zeigen.

Wenn Ihr ein schwarzes Brett habt, ein Intranet, etc. wäre dort ein Aushang möglich, in dem die bevorstehende Wahl angekündigt wird mit dem Verweis, dass nur wahlberechtigt ist, wer Schwerbehinderung oder Gleichstellung beim AG angezeigt hat.

Hardy

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Hardy

Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein.


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