Im Widerspruch relevanter Urteil erwähnen? (Antragstellung / Widerspruch)

c.amio, Saarland, Thursday, 21.01.2016, 11:29 (vor 3024 Tagen) @ Pernille

Hallo Pernelle,

ich habe die Erfahrung gemacht, dass es immer darauf ankommt was der beh. Arzt schreibt.
Auch ob der MA beim Facharzt in aktuell Behandlung war.
Schreibt aber der Arzt mein Pat. war seit einem halben Jahr nicht mehr in Behandlung, so wird der GdB gleich niedriger eingestuft. Auch sollte der MA vor Antragstellung immer mit dem Arzt sprechen und ihm genau seine Beschwerden beschreiben.
Oft schicken die Ärzte einfach nur die Diagnosen und nicht die Auswirkungen.
Wie gesagt, meine Erfahrung.

Gruß

--
Viele Grüße
Acryler


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion