Hinzuverdienstgrenzen bei Teilerwerbsminderungsrenten (Rente / Pension / ATZ)

garda, Berlin, Wednesday, 27.01.2016, 10:07 (vor 3012 Tagen) @ jp

gibt es jemand der hier eine pfiffige Idee hat oder Lösungsvorschläge wie man mit Hinzuverdienstgrenzen umgehen kann.

Hallo,

stellt sich mir die Frage, was genau du hier erwartest.

Bei der Teilerwerbsminderungsrente ist ein zweimaliges Überschreiten bis maximal zum Doppelten im Jahr möglich. :-) Diese zweimal werden z.B. bei Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld erreicht.
Wird diese Hinzuverdienstgrenze ein drittes Mal überschritten, z.B. durch eine Sonderzahlung (z.B. Bonuszahlung, Jubiläumszahlung, Prämienzahlung, … ) fällt die Teilerwerbsminderungsrente für diesen Monat weg.:-(
Somit wird für diese betroffenen KollegINNEN aus einer Sonderzahlung, der Bonus zu einem Malus. :-(
Heißt dies, dass ein Mensch mit Teilerwerbsminderungsrente für seine besonderen Leistungen nicht belohnt werden darf? Ist so etwas nicht am Rande einer Diskriminierung? Frustrierend ist es allemal.
Wie kann man diesen so schon gehandicapten Menschen etwas Gutes tun?

Man kann natürlich die monatliche Vergütung oder die beiden schon gewährten Sonderzahlungen entsprechend festlegen, das diese Grenzen auch ausgereizt werden oder es sind die üblichen "sonstigen Vorteile" möglich wozu eher ein Steuerberater was sagen kann. Leider treffen diese Möglichkeiten nicht auf jeden zu.

Mir stellt sich die Frage, warum Teilerwerbsrente bezahlt wird wenn die Leistungsfähigkeit so hoch ist, das Bonuszahlungen erreicht werden.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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