Mobilitätstraining für Sehbehinderte (Hilfsmittel)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 29.01.2016, 11:35 (vor 3007 Tagen) @ Bebbl

Moin Moin Bebbl,

ich (selber SBV) würde vier Schritte raten:

1. Die Krankenkasse selber fragen, weil die eigentlich wissen sollte, wie die Lohnfortzahlung hier geregelt ist (Normalerweise 6 Wochen Lohnfortzahlung, also Arbeitgeber, ob dies auch für diese Fortbildung gilt, die ja nicht arbeitsplatzbezogen ist, weiß ich nicht rechtssicher.)

2. Die gemeinsame Servicesstelle für Rehabilitation anrufen: Diese kennt sich mit Leistungen aller Rehaträger (z.B. Krankenkassen, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit ect.) aus.

3. Wenn bis hier keine Klärung, dann den Träger der Maßnahme kontaktieren, weil Sie nicht der Einzige mit dieser Frage sein werden.

4. Integrationsfachdienst für sehbehinderte Menschen anfragen, ob dieser die Frage nach Lohnfortzahlung beantworten kann.

Ich hoffe, diese Schritte führen zur Klärung.

Mit freundlichen Grüßen

Hendrik


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