Frist für das Anschreiben (BEM)

garda, Berlin, Tuesday, 09.02.2016, 12:40 (vor 3008 Tagen) @ Kati

Liebe Forum-Mitglieder,
ich habe eine Frage zum BEM:
Gibt es eine verpflichtende Frist, innerhalb derer Beschäftigte mit Krankheitsausfall von über 6 Wochen im Sinne des BEM angeschrieben werden müssen?

Hallo Kati,

im Gesetz steht keine Frist, sie könnte sich somit nur aus einer abgeschlossenen Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung ergeben.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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