Frist für das Anschreiben (BEM)
Liebe Forum-Mitglieder,
ich habe eine Frage zum BEM:
Gibt es eine verpflichtende Frist, innerhalb derer Beschäftigte mit Krankheitsausfall von über 6 Wochen im Sinne des BEM angeschrieben werden müssen?
Hallo Kati,
im Gesetz steht keine Frist, sie könnte sich somit nur aus einer abgeschlossenen Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung ergeben.
--
Mit freundlichen Grüßen
Michael