Frist für das Anschreiben (BEM)

Heinrich, Tuesday, 09.02.2016, 17:18 (vor 3008 Tagen) @ Kati

Hallo,

das der AG hier zeitnah handeln muss, ergibt sich auch aus der Tatsache, dass der AG dieses BEM auch AN anbieten muss, die zum Zeitpunkt des § 84 Abs 2 SGB IX noch arbeitsunfähig ist. So auch Gerichte.

Schäden, Nachteile des Betroffenen wegen verspätetem BEM muss sich auch der AG zurechnen lassen.


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