Sonderkündigungsschutz ausgehebelt? (Kündigung)

Heinrich, Tuesday, 16.02.2016, 18:55 (vor 3000 Tagen) @ andreasb

Hallo,

es ist immer der Zugang der Kündigung entscheidend, nicht eine Ankündigung.

Aber:
Betriebsbedingte Kündigung
Beabsichtigt der Arbeitgeber den Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung, ist die unternehmerische Entscheidung des Arbeitgebers, einen bestimmten Arbeitsplatz einsparen zu wollen, grundsätzlich hinzunehmen.

Das Integrationsamt hat allerdings zu prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers, ggf. nach zumutbaren Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen, möglich erscheint.

Quelle:https://www.haufe.de/

Bedeutet, der Schutz ist hier geringer.


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