Bei Kündigung Anhörung der Agentur für Arbeit AfA (Kündigung)
Hallo,
die AA hat mit einer Kündigung gar nichts zu tun (außer, daß sich der Betroffene rechtzeitig bei ihr melden muß)
Maßgeblich ist allein das IA, so wie es auch in § 85 SGB IX drinsteht:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__85.html
--
&Tschüß
Wolfgang