Bei Kündigung Anhörung der Agentur für Arbeit AfA (Kündigung)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 17.02.2016, 20:40 (vor 2999 Tagen) @ andreasb

Hallo,


Aber vermutlich muss der AN den Anspruch einfach geltend machen und sich nicht auf das IA verlassen.

Genau so muß es laufen.
Der AN muß - ggfs. mit Deiner Unterstützung - den Anspruch auf vorläufigen Rechtsschutz ggü. dem AG (beweisbar) geltend machen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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