Bei Kündigung Anhörung der Agentur für Arbeit AfA (Kündigung)
Hallo,
Aber vermutlich muss der AN den Anspruch einfach geltend machen und sich nicht auf das IA verlassen.
Genau so muß es laufen.
Der AN muß - ggfs. mit Deiner Unterstützung - den Anspruch auf vorläufigen Rechtsschutz ggü. dem AG (beweisbar) geltend machen.
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&Tschüß
Wolfgang