Einstweiligen Rechtsschutz (Antragstellung / Widerspruch)

vadder911, Thursday, 18.02.2016, 12:25 (vor 2996 Tagen)

Hallo Laute,
eine blinde Mitarbeiterin soll gegen alle Absprachen versetzt werden.
Die Versetzung beinhaltet ein anderes Arbeitsfeld, eine versprochene externe Fortbildung wird abgelehnt (€). Denn hinweis das das Integrationsamt die Kosten tragen könnte, wird Ignorit. Auch der Hinweis auf §33 SGB IX ist nichts wert. Die Versetzung beinhaltet auch einen Dienststellenwechsel (ca.150 km) das aktuelle Büro kann sie weiter nutzen. Der BPR/HPR hat der Versetzung zugestimmt, ich habe eine Aussetzung beantragt, eine endgültige Lösung mit der Personalführende stell ist noch offen, habe aber keine Hoffnung mehr.
Wie stelle ich einen Antrag auf Gewährung einsteweiligen Rechtsschutz? Macht das überhabt sinn?!
Bitte um Eure Unterstützung.
Gruß Andreas


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