Einstweiligen Rechtsschutz (Antragstellung / Widerspruch)

garda, Berlin, Thursday, 18.02.2016, 12:54 (vor 2996 Tagen) @ vadder911

Hallo Laute,
eine blinde Mitarbeiterin soll gegen alle Absprachen versetzt werden.
Die Versetzung beinhaltet ein anderes Arbeitsfeld, eine versprochene externe Fortbildung wird abgelehnt (€). Denn hinweis das das Integrationsamt die Kosten tragen könnte, wird Ignorit. Auch der Hinweis auf §33 SGB IX ist nichts wert. Die Versetzung beinhaltet auch einen Dienststellenwechsel (ca.150 km) das aktuelle Büro kann sie weiter nutzen.

Hallo,

hier mal eine Nachfrage: wird sie nur einer anderen Dienststelle zugeordnet oder verändert sich der Arbeitsplatz? deine Aussage sieht erst mal widersprüchlich aus.

Der BPR/HPR hat der Versetzung zugestimmt, ich habe eine Aussetzung beantragt,

Des PR-Beschlusses? D ann hast du erst mal 7 Tage, du kannst aber auch den Beschluss des Arbeitgebers/Dienstherren aussetzen.

eine endgültige Lösung mit der Personalführende stell ist noch offen, habe aber keine Hoffnung mehr.

Wie stelle ich einen Antrag auf Gewährung einsteweiligen Rechtsschutz? Macht das überhabt sinn?!

Hier sehe ich das Handlungsfeld eines Anwalts, an deiner Stelle würde ich hier ganz klar auf juristischen Rat verweisen, ggf. auch eines Behindertenverbandes mit juristischer Abteilung oder Vertragsanwälten.

Schon die Frage ob Beamtin oder Arbeitnehmerin kann alles ändern.

Deine Beteiligung erwähnst du hier nicht, dazu sage ich deshalb nichts.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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