Arbeitsmittel kann lt. Mitarbeiter nicht in vollem Umfang genutzt werden (Hilfsmittel)

OWL-SBV, Monday, 07.03.2016, 13:15 (vor 2966 Tagen)

Guten Tag!

Trotz umfangreicher Suche hier und auch mit den Jungs von Google bin ich leider nicht fündig geworden und würde hier daher gerne um Hilfe bitten:

Unter Beteiligung des Integrationsamtes wurde eine Arbeitshilfe angeschafft, die nun aber vom schwerbehinderten Mitarbeiter nach seinen Angaben aufgrund einer fehlenden Eigenschaft nicht in gewünschtem Maße - nämlich zur Arbeitserleichterung - eingesetzt werden kann.

Wie ist die weitere Vorgehensweise, wenn der AG eine Neuanschaffung vor dem Hintergrund der mit dem Mitarbeiter/Integrationsamt geführten Gespräche und den daraus ermittelten Bedarfen ablehnt?

Ist hier das Integrationsamt wieder zuständig oder ist ein Austausch der bewilligten Arbeitshilfe nicht mehr möglich?


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