Arbeitsmittel kann lt. Mitarbeiter nicht in vollem Umfang genutzt werden (Hilfsmittel)

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 08.03.2016, 13:07 (vor 2943 Tagen) @ OWL-SBV

Hey,

was mich etwas wundert, das die angeschaffte Arbeitshilfe aufgrund einer fehlenden Eigenschaft nicht "hilfreich" ist.
Normalerweise wird doch im Vorfeld durch den technischen Dienst des Intergrationsamtes in Zusammenarbeit mit dem sb Mitarbeiter, SBV und Werksarzt (sofern vorhanden) alles genau abgeprüft, bevor es die Zustimmung zur Beschaffung gibt.

VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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