Fortbildung abgelehnt: Was ist die Rechtlage? (Umgang mit Arbeitgeber)

Pernille, Thursday, 17.03.2016, 14:00 (vor 3872 Tagen)

Hallo Zusammen,

neulich hat ein schwerbehinderter Arbeitnehmer einen Antrag auf Fortbildung gestellt. Dies wurde abgelehnt mit der Begründung, es besteht im Unternehmen kein Bedarf. Es gibt andere (gesunde) Arbeitnehmer, die ähnliche Fortbildungen genehmigt bekommen haben. Es besteht im Unternehmen ein begrenztes Budget für Schulungen, d.H. die Mitarbeiter können nicht jedes Jahr auf Schulungen. Wenn eine Abteilung 10 Leute hat, können vielleicht nur 4-5 Menschen Schulungen besuchen. Die Kriterien für eine Schulung wird vom Mitarbeiter selbst entschieden und vorgeschlagen. Da er in mehrere Projekte mitarbeitet, weiß er ambesten, wo der Bedarf besteht.

So wie ich folgendes verstehe, haben Schwerbehinderten und Gleichgestellten eine gewisse Priorität, was Fortbildungen betrifft. Stimmt das?

Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf


3. Erleichterungen im zumutbaren Umfang zur Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung, § 81


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