BR verweigert die Wahl durchzuführen.
Die Durchführung z.B. der Wahlversammlung gehört nach § 20 SchwbVWO nicht zu den BR-Aufgaben.
Der BR befürchtet dass ihm hier in die Karten geschaut wird und eventl. Missstände aufgedeckt werden könnten.
Das sind doch reine Mutmaßungen, oder? Der BR hat die gesetzliche Aufgabe, auf die Wahl einer SchwbV hinzuwirken nach § 93 SGB IX. Er kann, muss aber nicht die Wahl der SchwbV einleiten, z.B. einladen zur Wahlversammlung bei vereinfachtem Wahlverfahren. Einladen können z.B. auch drei schwerbehinderte Wahlberechtigte durch Aushang der Einladung zur Wahlversammlung am "Schwarzen Brett". Diese sind in § 19 Abs. 2 SchwbVWO bewusst an erster Stelle vor dem Betriebsrat genannt.
Tipp: Die Wahlbroschüre bei Deinem Integrationsamt anfordern. Da sind alle benötigten Wahlkalender mit Schritt-für-Schritt-Anleitung und die Wahlordnung und die Formulare drinnen. Das ist alles kostenfrei.
Einen Online-Kurs zur Wahl mit Testfragen gibt's hier. Auch das ist kostenfrei.
Gruß,
Cebulon