Beauftragter des Arbeitsgebers nach §98 SGB IX (Umgang mit Arbeitgeber)
Servus,
das Gesetz ist da eindeutig:
Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) -
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -
(Artikel 1 des Gesetzes v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046)
§ 98 Beauftragter des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber bestellt einen Beauftragten, der ihn in
Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich
vertritt; falls erforderlich, können mehrere Beauftragte
bestellt werden.
Der Beauftragte soll nach Möglichkeit selbst ein schwerbehinderter
Mensch sein. Der Beauftragte achtet vor allem darauf, dass dem
Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden.
Mit abendlichem Gruß
Ironie