Beauftragter des Arbeitsgebers nach §98 SGB IX (Umgang mit Arbeitgeber)

Ironie, Monday, 04.04.2016, 18:24 (vor 3854 Tagen) @ Holz

Servus,

das Gesetz ist da eindeutig:

Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) -
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -
(Artikel 1 des Gesetzes v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046)

§ 98 Beauftragter des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber bestellt einen Beauftragten, der ihn in
Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich
vertritt;
falls erforderlich, können mehrere Beauftragte
bestellt werden.
Der Beauftragte soll nach Möglichkeit selbst ein schwerbehinderter
Mensch sein. Der Beauftragte achtet vor allem darauf, dass dem
Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden.

Mit abendlichem Gruß

Ironie


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion