MUSS die Schwerbehindertenvertretung am Vorstellungsgespräch teilnehmen? (Einstellung)
MUSS (und nicht nur kann!) die Schwerbehindertenvertretung an allen Vorstellungsgesprächen teilnehmen?
Kann ein Bewerber einen Verstoss gegen das AGG (insbesondere § 15 Abs.2) geltend machen, wenn es nicht so ist?
Bezug:
§ 95 Abs. 2 SGB IX
und insbesondere
http://www.schwbv.de/einstellung.html