MUSS die Schwerbehindertenvertretung am Vorstellungsgespräch teilnehmen? (Einstellung)

ich!, Wednesday, 06.04.2016, 00:40 (vor 3852 Tagen)

MUSS (und nicht nur kann!) die Schwerbehindertenvertretung an allen Vorstellungsgesprächen teilnehmen?
Kann ein Bewerber einen Verstoss gegen das AGG (insbesondere § 15 Abs.2) geltend machen, wenn es nicht so ist?

Bezug:
§ 95 Abs. 2 SGB IX
und insbesondere
http://www.schwbv.de/einstellung.html


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