MUSS die Schwerbehindertenvertretung am Vorstellungsgespräch teilnehmen? (Einstellung)

ich!, Wednesday, 06.04.2016, 00:40 (vor 3852 Tagen)

MUSS (und nicht nur kann!) die Schwerbehindertenvertretung an allen Vorstellungsgesprächen teilnehmen?
Kann ein Bewerber einen Verstoss gegen das AGG (insbesondere § 15 Abs.2) geltend machen, wenn es nicht so ist?

Bezug:
§ 95 Abs. 2 SGB IX
und insbesondere
http://www.schwbv.de/einstellung.html

MUSS die Schwerbehindertenvertretung am Vorstellungsgespräch teilnehmen?

morgenröte, NRW, Wednesday, 06.04.2016, 13:58 (vor 3852 Tagen) @ ich!

Hallo Ich!

In welcher Position stellst du hier die Frage?

Bitte vervollständige deine Angaben in der Anmeldemaske!
Forum nur für registrierte Interessensvertreter/innen (SBV, BR, PR, MAV).

--
Gruß
Morgenröte

MUSS die Schwerbehindertenvertretung am Vorstellungsgespräch teilnehmen?

ich!, Wednesday, 06.04.2016, 14:55 (vor 3852 Tagen) @ ich!

In diesem Fall bitte ich um Löschung dieses Threads und um Löschung meines Kontos.
Vielen Dank.

RSS-Feed dieser Diskussion