Gleichstellungsantrag per Mail versenden? (Gleichstellung)

rollo, Wednesday, 27.04.2016, 14:25 (vor 2926 Tagen) @ Hendrik1

Moin Handrik1,

auch wenn ich deine Argumentation teilweise nachvollziehen kann, möchte ich an dieser Stelle deutlich auf die Schweigepflicht der SBV und auch jedes Mittgliedes der Personalrates/Betriebsrates hinweisen. Ich könnte keiner Stellungnahme ohne Kenntnis des Sachverhaltes zustimmen. Die Informationen an den PR sollten aber immer konkret mit dem Antragsteller abgesprochen und die Weitergabe der Info durch ihn genehmigt werden.

Viele Grüße
rollo


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