Altersteilzeit und Renteneintritt (Rente / Pension / ATZ)

J_Neumann, BW, Friday, 29.04.2016, 15:20 (vor 2890 Tagen) @ albarracin

Hallo,
wir haben nun eine Regelung gefunden, die wir so in der BV übernehmen wollen.

1. Besondere Regelungen für Eintritt oder Wegfall einer Schwerbehinderung
Entfällt beim Beschäftigten, der die Altersteilzeitarbeit im Blockmodell ableistet, während der Arbeitsphase die Schwerbehinderung, verlängert sich die Arbeitsphase um die Hälfte des Zeitraums des späteren Renteneintritts; in dem gleichen Umfang verlängert sich die Freistellungsphase.
Erlangt ein Beschäftigten, der die Altersteilzeitarbeit im Blockmodell ableistet, während der Arbeitsphase eine Schwerbehinderung, verkürzt sich die Arbeitsphase um die Hälfte des Zeitraums des früheren Renteneintritts; in dem gleichen Umfang verkürzt sich die Freistellungsphase.
Im Falle des unverblockten Modells ist eine einvernehmliche analoge Regelung, wie zuvor beim Blockmodell beschrieben, zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten zu vereinbaren.
2. Schwerbehinderung während der Freistellungsphase
Vor Eintritt in die Freistellungsphase ist nachzuweisen, dass im Zeitpunkt des Renten¬eintritts die Schwerbehinderung fortbesteht. Zur Ermittlung des zutreffenden Freistellungs¬zeitraums ist in diesen Fällen bereits vor Beginn der Altersteilzeit zu erklären, ob ein vorzeitiger Renteneintritt beabsichtigt ist. Sollte der Schwerbehindertenausweis nicht bis zum Ende der gesamten Altersteilzeit gültig sein, muss er rechtzeitig vor Eintritt in die Freistellungsphase von der zuständigen Behörde (z. Bsp. Versorgungsamt) unter Hinweis auf die beabsichtigte Altersteilzeit, mindestens bis zum Zeitpunkt des Beginns des Renteneintritts, verlängert werden.

Ich hoffe, daß wir so die meisten Eventualitäten geregelt haben.

Gruß Joachim


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