Zielvereinbarung (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 03.02.2006, 08:30 (vor 6666 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,

ich kenne dieses aus meinem Betrieb. Folgendes solltest Du dem AG frühzeitig mitteilen: Zielvereinbarungen besonders mit gehaltsrelevanten Bestandteilen haben zum einen die Rechte der AN besonders aus § 81 (2 und 4) SGB IX zu beachten. Weiter fallen diese auch unter den § 95 SGB IX. Also die SchwbV ist vorher hier zu hören (§ 95). Sinn der Anhörung ist es darauf zu achten, dass der § 81 (2 und 4) Beachtung finden.

Die Ziele müssen also auch für einen Schwerbehinderten im Rahmen seiner „normalen“ Arbeitszeit erfüllbar sein und besonders die möglichen behindertenbedingten Auswirkungen berücksichtigen. Ganz besonders sollte man auch bei möglichen Teamzielen darauf achten, dass der Schwerbehinderte hier nicht auf Grund der Behinderung in einen „Gruppendruck“ gerät.


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