Wiedereingliederungsplan (BEM)

Cebulon, Tuesday, 02.08.2016, 16:06 (vor 2831 Tagen) @ gefreiter

Der Kollege konnte unter diesen Umständen leider die Wiedereingliederung nicht beginnen.

Hallo, zur Frage eines individuellen Rechtsanspruchs auf die Stufenweise Wiedereingliederung siehe auch Expertenforum 2014 auf www.reha-recht.de

Ein BEM ist schon während einer AU anzubieten und nicht erst danach nach herrschender Ansicht. Hier sind Betriebsrat und SchwbV gefordert, nach § 84 Abs. 2 Sätze 6 und 7 SGB IX tätig zu werden.

Evtl. kann hier auch die Krankenkasse etwas bewirken nach dem neuen, aber weithin unbekannten § 44 Abs. 4 SGB V. Hat damit jemand schon Erfahrung?
www.krankenkassenforum.de

Gruß,
Cebulon


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