Wiedereingliederungsplan (BEM)
Der Kollege konnte unter diesen Umständen leider die Wiedereingliederung nicht beginnen.
Hallo, zur Frage eines individuellen Rechtsanspruchs auf die Stufenweise Wiedereingliederung siehe auch Expertenforum 2014 auf www.reha-recht.de
Ein BEM ist schon während einer AU anzubieten und nicht erst danach nach herrschender Ansicht. Hier sind Betriebsrat und SchwbV gefordert, nach § 84 Abs. 2 Sätze 6 und 7 SGB IX tätig zu werden.
Evtl. kann hier auch die Krankenkasse etwas bewirken nach dem neuen, aber weithin unbekannten § 44 Abs. 4 SGB V. Hat damit jemand schon Erfahrung?
www.krankenkassenforum.de
Gruß,
Cebulon