Stützunterschriften (Wahlen)

Cebulon, Friday, 19.08.2016, 20:40 (vor 3714 Tagen) @ Haui

Wenn das alles nicht hilft, ja dann bleibt nur noch der rechtliche Weg.

Hallo Haui, und hier rein vorsorglich zwei Eilbeschlüsse für den "Notfall", sofern sich dieser Wahlvorstand mehrheitlich "beratungsresistent" zeigen sollte, was ich mir bei dieser klaren Rechtslage bei einem verständigen Wahlvorstand aber absolut nicht vorstellen kann. Denn im Wahlrecht gibt es keine solche Sperrklausel von 10 % der Wahlberechtigten für Wahlvorschläge, also frei erfunden sowie grobe Wahlbehinderung und damit unzulässige Begünstigung von Gegenkandidaten und zugleich Verfassungsbruch:

Leitsätze: Korrigierender Eingriff in ein laufendes Betriebsratswahlverfahren im Wege der einstweiligen Verfügung, wenn der Wahlvorstand zu Unrecht eine Vorschlagsliste für ungültig erklärt hat.

Auch in ein laufendes Betriebsratswahlverfahren kann gerichtlich korrigierend eingegriffen werden, wenn dem Wahlvorstand ein Fehler unterlaufen ist und dieser noch mit Wirkung für das laufende Wahlverfahren berichtigt werden kann.
LAG Hamm, 03.03.2006, AZ: 13 TaBV 18/06

Und hier noch ein weiterer ganz aktueller Eilbeschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm aus diesem Jahr (ebenso z.B. Fitting, § 18 Rn. 40). Und die sind sinngemäß auf die SchwbV-Wahlen übertragbar. Aber m.E. wohl mit dem Unterschied, dass bei dem einen Bewerber die Zulassung zur Wahl der VP und bei den anderen zwei Bewerbern die Zulassung zur Wahl der stellv. Mitglieder der SchwbV zu beantragen ist, weil es sich rechtlich laut BAG ja um zwei Wahlen handelt.
LAG Hamm, 15.02.2016, AZ: 13 Ta 70/16

Gruß,
Cebulon


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