Stützunterschriften (Wahlen)

Cebulon, Sunday, 28.08.2016, 13:00 (vor 2829 Tagen) @ Haui

hat er die einzelnen Personen, die uns auf unserem Wahlvorschlag unterstützt haben, angerufen und gefragt, wer denn jetzt als Vertrauensperson und wer als Stellvertreter unterstützten werden soll.

Hallo, der tut gerade so, als hätten die Wahlberechtigten nicht das Recht, für beide Wahlgänge zu unterstützen auf einem Wahlvorschlagsbogen, sondern nur für einen einzigen der beiden Wahlgänge. Das ist ein Denkfehler: Dass es hier zwei Wahlgänge gibt, schließt noch lange nicht aus, dass für die zwei Wahlen nicht auf einem Zettel vorgeschlagen werden könnte. Und das heißt noch lange nicht, dass auf einem mehr Unterschriften benötigt würden als auf zwei, quasi "Mengenrabatt". Was für eine Logik? Das alles ist sachlich und rechtlich durch nichts zu rechtfertigen. Auch das ArbG Aachen hat den gleichartigen Sammelwahlvorschlag bei der letzten Wahl zu Recht nicht moniert.

Genauso selbstverständlich, wie die Wahlberechtigten auf EINEM einzigen Stimmzettel für die beiden Wahlen abstimmen (ankreuzen) dürfen, können diese natürlich genauso selbstverständlich auch auf EINEM einzigen Wahlvorschlagszettel für diese beiden Wahlen unterstützen (unterschreiben). Alles andere ist unnütze sinnfreie Förmelei. Der Vorsitzende hat da gar nichts nachzufragen, weil er hier kein Fragerecht hat und es überhaupt nichts nachzufragen gibt und schon gar nicht telefonisch: In der Wahlordnung steht nichts von einer telefonischen Umfrage. Für den Vorschlag von VP und Stellis reicht ein Zettel. Das hat z.B. Ferlui schon 2014 hier im Forum plausibel klargestellt.

Beides, Stimmrecht und vorgelagertes Vorschlagsrecht sind Ausfluss des aktiven Wahlrechts. "PREISFRAGE": Warum sollte im ersten Fall das aktive Wahlrecht nur auf einem Zettel, im anderen Fall nur auf zwei Zettel ausgeübt werden können?

Gruß,
Cebulon


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