Gesetzliche Wahlpflicht (Wahlen)

Andreas H., Monday, 13.02.2006, 13:13 (vor 6674 Tagen)

In unserem Unternehmen gab es bisher weniger als 5 Schwerbehinderte/Gleichgestellte. Entsprechend gibt es keine Schwerbehindertenvertretung. Wir vom Betriebsrat versuchen die Interessen der Schwerbehinderten mit wahrzunehmen. Seit kurzem haben wir mehr als 5 Schwerbehinderte/Gleichgestellte. Besteht nun die gesetzliche Pflicht, eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen, oder wird z.B. nur gewählt, wenn es die Schwerbehinderten wünschen>


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