Gesetzliche Wahlpflicht (Wahlen)
In unserem Unternehmen gab es bisher weniger als 5 Schwerbehinderte/Gleichgestellte. Entsprechend gibt es keine Schwerbehindertenvertretung. Wir vom Betriebsrat versuchen die Interessen der Schwerbehinderten mit wahrzunehmen. Seit kurzem haben wir mehr als 5 Schwerbehinderte/Gleichgestellte. Besteht nun die gesetzliche Pflicht, eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen, oder wird z.B. nur gewählt, wenn es die Schwerbehinderten wünschen>