Gesetzliche Wahlpflicht (Wahlen)
Hallo Andreas,
§ 93 Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrates
Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat fördern die Eingliederung schwerbehinderter Menschen. Sie achten insbesondere darauf, dass die dem Arbeitgeber nach den §§ 71, 72 und 81 bis 84 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden; sie wirken auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hin.
Soweit das Gesetz. Sie wirken darauf hin bedeutet, sie haben die Pflicht zu versuchen hier eine Schwerbehindertenvertretung zu bilden. Sie können aber letztlich weder AN welche das aktive bzw. passive Wahlrecht haben dazu zwingen dieses in Anspruch zu nehmen.