Überprüfung nach 81SGB IX (AGG)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 10.11.2016, 19:20 (vor 2721 Tagen) @ TomLa

hallo,

versuche herauszubekommen, ob es in dem Betrieb eine SBV gibt.

War diese nicht an der Entscheidung beteiligt, begründet dies idR eine Diskriminierung iSd AGG.

Ansonsten, wie schon geschrieben, gilt § 82 SGB IX nur für öffentliche AG. Die Definition in § 71 Abs. 3 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__71.html
ist sehr eng. So fallen zB auch Unternehmen in öffentlichem Besitz, aber in privatrechtlicher Organisationsform (AG, GmbH etc.) nicht darunter.

--
&Tschüß

Wolfgang


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