Verdienstsicherung bei teilweiser Erwerbsminderungsrente (Rente / Pension / ATZ)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 19.12.2016, 18:12 (vor 2683 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin Wolfgang,

Hallo,


der Arbeitgeber darf die Rente nicht anrechnen, da hast Du recht, wer aber anrechnen darf, ist die Rentenversicherung durch die Zuverdienstgrenzen beim Arbeitsentgelt. Ich hatte die Frage des Threaderstellers so verstanden.

Ich habe sie genau andersrum verstanden. Vielleicht sollte der UP mal die frage präzisieren, vor allem weil auch der fragliche MTV nicht frei im Netz verfügbar ist. Da sollte der UP dann mal die fragliche Vorschrift im Wortlaut posten.


Liebe Grüße

Hendrik

--
&Tschüß

Wolfgang


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