Gleichstellungsantrag nach Kündigungseingang (Kündigung)
Hallo,
in der Übergangsregelung des neunen BTHG(Übergangsrecht 2017)des SGB IX Artikel 2 (Seite74)steht zum § 95nach Abs. 2 Satz 2, das die Kündigung eines Schwerbehinderten ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung unwirksam ist.
Also nicht erst ab 2018.
Habe ich doch richtig verstanden oder?
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Viele Grüße
Acryler