Gleichstellungsantrag nach Kündigungseingang (Kündigung)
Hallo c.amio,
der Hinweis von Cebulon auf das Jahr 2018 gilt für die von mir verwendete Ziffer des § 178. Diesen gibt es erst, wenn die derzeitigen Inhalte von Teil 2 in den Teil 3 von SGB IX verschoben werden. Dies erfolgt im Jahr 2018 und wir dürfen dann neue Nummern für bekannte Inhalte lernen. Aus § 95 wird dann § 178 SGB IX. Die Nennung im Klammern ist ein Verweis auf Artikel 1 BTHG und den neuen zukünftigen Inhalt vom SGB IX.
Für das Jahr 2017 gilt die alte Nummerierung und dort ist jetzt der genannte Zusatz nach Satz 2 bereits in § 95 Absatz 2 Satz 3 durch das BTHG eingefügt worden.
Dies ist im Artikel 2 von BTHG so geregelt.
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Gruß
Wolfgang