Schulung BTHG (Seminare / Fortbildung)

Cebulon, Saturday, 07.01.2017, 17:00 (vor 2665 Tagen) @ Problembärin

Kann der Arbeitgeber darauf verweisen, dass das Integrationsamt irgendwann kostenlose Schulungen anbieten wird und deshalb die Kostenübernahme verweigern?

Nein, darf er nicht, jedenfalls nicht mit einer solchen auf reiner Mutmaßung beruhenden Begründung, und schon gar nicht "irgendwann":

Zum einen entspricht es inzwischen allg. Auffassung in der Fachliteratur, dass der Arbeitgeber bzw Dienstherr die SchwbV nicht allein aus Kostengründen auf die Veranstaltungen der Integrationsämter verweisen kann (vgl. nur Düwell, in: Dau/Düwell/Joussen, SGB IX, § 96 Rn. 109; Pahlen, in: Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, § 96 Rn. 15).

Zum anderen ist bei Neuregelungen wie dieser eine zeitnahe Schulung unerlässlich. Dies gilt besonders deshalb, weil die SchwbV unmittelbar betroffen ist und zudem die endgültige Fassung des BTHG erst spät feststand und es im Hinblick auf die bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft getretenen Regelungen auch keine Überleitungsvorschriften gibt.

Gruß,
Cebulon


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