Schulung BTHG (Seminare / Fortbildung)

Cebulon, Tuesday, 10.01.2017, 21:00 (vor 2635 Tagen) @ Problembärin

Arbeitgeber bezweifelt ja nicht den Schulungsanspruch an sich oder die Notwendigkeit der Schulung.

Hallo Petra, dann hat er natürlich auch die notwendigen Kosten grundsätzlich zu tragen (vgl. sinngemäß nur VG München vom 31.03.2004 - M 20 P 04.910, mit einer Anmerkung von Verdi für den ÖD). Auf vorgebliche BTHG-Seminare des InA Berlin kann er ohnehin und schon deshalb nicht verweisen, weil dieses laut seinem amtlichen Seminarprogramm 2017 nun mal leider keine solchen Seminare anbietet. Oder hat der Arbeitgeber etwa gegenteilige Infos über irgendwelche speziellen BTHG-Zusatzseminare des InA Berlin für 2017?

Gruß,
Cebulon


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