AGG-Hopper - Schadenersatzklage bundesweit ?? (AGG)

WoBi, Tuesday, 17.01.2017, 10:01 (vor 2628 Tagen) @ zimmi2000

Hallo zimmi2000,

eine AGG-Klage wegen Nichteinladung zu einem Vorstellungsgespräch ist im öffentlichen Bereich von Bedeutung. Denn nur da gibt es diese Verpflichtung, wenn der Bewerber nicht offensichtlich vollkommen ungeeignet ist. Eine regionale Begrenzung halte ich für sehr unwahrscheinlich, da diese gegen das Grundgesetz verstoßen würde.

Artikel 33: 
1. Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
2. Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
3. ....

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html

Aber eine AGG-Klage ist ein Problem des Arbeitgebers. Denn der Arbeitgeber hat die Entscheidung zur Nichteinladung getroffen und nicht die SBV. Ob der Anspruchsteller bzw. spätere Kläger ein "Hopper" ist, kann erst nach dem arbeitsgerichtlichen Verfahren gesagt werden. Hier trägt der Arbeitgeber die Beweislast, wenn er eine derartige Behauptung aufstellt.

--
Gruß
Wolfgang


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