AGG-Hopper - Schadenersatzklage bundesweit ?? (AGG)

MatthiasNRW, Tuesday, 17.01.2017, 15:38 (vor 2656 Tagen) @ zimmi2000

Es geht um eine Klage wegen Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch eines schwerbehinderten Menschen.

Ich bin der Meinung mal gehört/gelesen zu haben, dass diese Klagen nur regional und nicht bundesweit zugelassen sind, um AGG-Hoppern ein wenig die "Lebensgrundlage" zu entziehen, um sich nicht wahllos überall zu bewerben und dann zu klagen.

Was macht man denn in spezialisierten Berufszweigen, für die es regional womöglich keine Angebote gibt (z. B. nach Insolvenz des einzigen Arbeitgebers in der Region)?

Berufsbezogene Mobilität wird oftmals gefordert. Den betroffenen Personen den Schutz vor Diskriminierung zu verwehren, ginge am Sinn und Zweck des Gesetzes vorbei.


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