Anonymität erhalten (Wahlen)

Andreas H., Thursday, 23.02.2006, 10:11 (vor 6659 Tagen)

In unserem Unternehmen wird in Kürze erstmals eine SBV gewählt und zwar nach dem vereinfachten Verfahren. Neben einigen "offensichtlichen Schwerbehinderten" gibt es bei uns auch einige, von denen das nur der Personalabteilung und dem Betriebsrat bekannt ist. Diese KollegInnen wollen in jedem Fall, also auch bei einer Wahl, dass ihre Schwerbehinderung nicht publik wird. Meine grundsätzliche Frage:
Wie kann man eine Wahl korrekt durchführen und dabei diesem Wunsch der KollegInnen entsprechen>
Ist es z.B. zulässig, die Bestimmung des Wahlleiters, das Einsammeln von Wahlvorschlägen, die Festlegung der Anzahl Vertreter etc. nicht bei einer Wahlversammlung sondern per anonymem Mailverkehr durchzuführen>
Ein öffentliches Wahlausschreiben mit Nennung der Wahlberechtigten ist ja bei vereinfachten Verfahren anscheinend nicht erforderlich>
Die Wahl könnte vollständig als Briefwahl erfolgen>
Der einzige absehbare Kandidat gehört übrigens zu den "offensichtlichen Schwerbehinderten". Bei ihm gibt es also nicht das Problem des "outens".

Danke für eure Hilfe
Andreas


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