Anonymität erhalten bei SBV-Wahl? (Wahlen)

Wolfgang E., Thursday, 23.02.2006, 12:02 (vor 6659 Tagen) @ Andreas H.

» Ist es z.B. zulässig, die Bestimmung des Wahlleiters, das Einsammeln von Wahlvorschlägen, die Festlegung der Anzahl Vertreter etc. nicht bei einer Wahlversammlung, sondern per anonymem Mailverkehr durchzuführen>

Nein, das geht nicht: Es gibt keine Briefwahl bei einer Wahlversammlung im vereinfachten SBV-Wahlverfahren, das ist gesetzlich ausgeschlossen jedenfalls bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung!

» Ein öffentliches Wahlausschreiben mit Nennung der Wahlberechtigten ist ja bei vereinfachten Verfahren anscheinend nicht erforderlich> Die Wahl könnte vollständig als Briefwahl erfolgen>

Eine Briefwahl ist zwar bei der BR-Wahl auch im vereinfachten SBV-Wahlverfahren möglich. Der § 35 der Wahlordnung zum BetrVG zur nachträglichen Briefwahl gilt jedoch nur für die Betriebsratswahl in einer Wahlversammlung, aber nicht für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung.


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