Merkzeichen (Fragen zu einer Behinderung)
Hallo
habe folgende Frage!
Im SBH Ausweis ist das Merkzeichen " G " und der Buchstabe B( Begleitperson)
eingetragen.
Da die Ausweisinhaberin keinen PKW fahren darf, und die eingetragene Begleitperson ( in diesem FAll der eigene Ehemann) die Fahrten durchführt,
lässt sich die 50% Steuerbefreiung der Kfz Steuern auch auf die Begleitperson( Ehemann) übertragen, da der PKW auf seinem Namen angemeldet ist>>
Und würde die Möglichkeit bestehen, hier den blauen Parkschein für die Begleitperson zu beantragen>
Währe sehr Dankbar, wenn man mir hier helfen könnte
Gruß
Peter