Merkzeichen (Fragen zu einer Behinderung)

maik, Friday, 24.02.2006, 09:29 (vor 6650 Tagen) @ PeterH

hallo peter,
meines wissens nach muss das auto auf den behinderten selbst angemeldet sein, um die steuerermäßigung geltent machen zu können. genaueres weiß das Finanzamt. Das Merkzeichen B hat mit der steuerermäßigung nichts zu tun. es bedeutet lediglich, dass der antragsteller bei der benutzung öffentlicher verkehrsmittel einer begleitung bedarf.

einen blauen parkausweis für die behindertenparkplätze gibt es aber nicht. dafür ist das merkzeichen aG nötig (außergewöhnliche gehbehinderung).dieses merkzeichen ist aber für rollstuhlfahrer bzw. wirklich schwerstgehbehinderte mit einer verbliebenen gehstrecke von ca. 50m. diese vorraussetzungen werden in diesem fall aber sicher nicht vorliegen, da der gdb viel zu gering angesetzt wurde. schon die kombination von gdb 50 und B ist laut der anhaltspunkte nicht möglich. lediglich gdb 60 und G,B bei epileptischen anfällen ist möglich. das ist aber wirklich der frühste einstieg für B. also im zweifel kann man hier nur sagen, das versorgungsamt nicht wild machen, sonst kommen die bearbeiter noch dahinter.

mfg
maik


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