Ablehnung einer Schulung durch den Arbeitgeber (Seminare / Fortbildung)

Hotte, Stuttgart, Saturday, 11.03.2017, 14:28 (vor 2603 Tagen) @ albarracin

Hallo besonders albarracin,


Hallo,
den Schuh der etwas flapsigen Formulierung

Seit wann muss die SBV Seminare beim AG beantragen und seit wann muss der AG diese genehmigen????


muß ich mir natürlich anziehen.


Die SBV entscheidet vollkommen eigenständig nach bestem Wissen und Gewissen wie der BR welche Schulungsmaßnahmen sie benötigt und besuchen möchte und teilt dem AG dieses nur mit. Hat der AG dann Probleme damit, muss er notfalls das ArbG bemühen!


Wobei niemand den AG daran hindern kann, seine Bedenken vorher kund zu tun. Und die möglichen Überschneidungen sollten dem UP zumindest mal zu denken geben.

Hallo,

Zitat:
...Bei der Teilnahme an Seminaren muss die Schwerbehindertenvertretung zwar den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (d.h. in Bezug auf Dauer und Kosten die betrieblichen/dienstlichen Möglichkeiten berücksichtigen), dies bedeutet aber nicht, dass die Schwerbehindertenvertretung verpflichtet wäre, die preiswerteste Seminarvariante auszuwählen.
Zitatende

Jetzt stellt sich mir die Frage, wurde diese Verhältnismäßigkeit beim jetzt abgelehnten Seminar beachtet?

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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