Ablehnung einer Schulung durch den Arbeitgeber (Seminare / Fortbildung)

Hotte, Stuttgart, Saturday, 11.03.2017, 18:24 (vor 2596 Tagen) @ Heinrich

Hallo Hotte,

Zitat:
...Bei der Teilnahme an Seminaren muss die Schwerbehindertenvertretung zwar den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (d.h. in Bezug auf Dauer und Kosten die betrieblichen/dienstlichen Möglichkeiten berücksichtigen), dies bedeutet aber nicht, dass die Schwerbehindertenvertretung verpflichtet wäre, die preiswerteste Seminarvariante auszuwählen.
Zitatende

Jetzt stellt sich mir die Frage, wurde diese Verhältnismäßigkeit beim jetzt abgelehnten Seminar beachtet?

Das entscheidet aber NICHT der AG sondern ggf das ArbG. Auch ein Richter könnte hier aber ggf feststellen, hat sie nicht! Doch auf Seee und Gericht ist man in Gottes Hand, lautet ja ein bekannter Spruch.


Vollkommen richtig, das dies natürlich nicht der AG entscheidet.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion