Urlaubstage einzeln nehmen wegen Behandlung (Umgang mit Arbeitgeber)

IMS, Tuesday, 28.02.2006, 10:25 (vor 6640 Tagen)

Hallo....
ich bin bei einem öffentl. Nahverkehrsunternehmen beschäfigt (Tarifvertrag TVN),
ich habe Schwerbeh. 50% wegen Depressionen und Rückenprobleme.
Die Depressionen kommen von einer unterdrückten Transsexualität, ich gehe jetzt den Weg des Geschlechtswechsels. Alle Papiere und Voraussetzungen sind OK, die Krankenkasse bezahlt die nötigen Maßnahmen. Dazu gehört auch die Entfernung des Bartes, was an einen Elektrologisten (anstelle eines Arztes) deligiert wurde. Da hierfür sehr viel Zeit gebraucht wird (mehrere hundert Stunden in 3 Std-Blöcke + Fahrzeit) und man durch die Vorbereitung (Frau mit Stoppelbart) bzw. nach der Behandlung (Gesicht geschwollen und verfärbt)im Aussehen nicht mehr gesellschaftsfähig ist, habe ich immer 1 Tag Urlaub wöchentlich hierzu genommen.
Jetzt fordert mein Arbeitgeber, mindestes 14 Tage Urlaub zusammenhängend als Erholungsurlaub zu nehmen. Es ist für mich nicht möglich, da ich sowieso die Behandlung nicht unterbrechen darf, und die Urlaubstage für Arztbesuch und Bartentfernung brauche. Ich sehe den Behandlungserfolg als wichtiger an, als ein Erholungsurlaub, der sowieso nicht genommen werden kann. Ich habe mir für nach der Operation Gutstunden aufgespart (weil danach das Sitzen zur Qual wird), die soll ich jetzt schon verbrauchen.
Kann der AG fordern, 14 Tage Urlaub zusammenhängend zu nehmen>
Ich habe schon den Betriebsrat eingeschaltet, aber ohne Erfolg.
M.f.G.
IMS


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion