Renteneintritt für befristet Schwerbehinderte (Rente / Pension / ATZ)
Oder hat sich da in dem neuen BTHG was geändert?
Hallo, hier passt Redewendung: "Schuster, bleib bei deinem Leisten!" Denn verbindliche Rentenauskünfte waren noch nie Aufgabe einer SBV laut SGB IX, auch nicht im Zusammenhang mit Schwerbehinderung: Das gehört nicht zu ihrer gesetzlichen Amtstätigkeit. Dafür gibt's geschulte Experten der DRV, an die verwiesen werden kann und sollte!
Gruß,
Cebulon