Renteneintritt für befristet Schwerbehinderte (Rente / Pension / ATZ)

Cebulon, Wednesday, 15.03.2017, 15:04 (vor 2570 Tagen) @ Amor

Oder hat sich da in dem neuen BTHG was geändert?

Hallo, hier passt Redewendung: "Schuster, bleib bei deinem Leisten!" Denn verbindliche Rentenauskünfte waren noch nie Aufgabe einer SBV laut SGB IX, auch nicht im Zusammenhang mit Schwerbehinderung: Das gehört nicht zu ihrer gesetzlichen Amtstätigkeit. Dafür gibt's geschulte Experten der DRV, an die verwiesen werden kann und sollte!

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion