Renteneintritt für befristet Schwerbehinderte (Rente / Pension / ATZ)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 20.03.2017, 18:36 (vor 2587 Tagen) @ Amor

Hallo,

abgesehen davon, daß Deine Renteneintrittsberechnung mangels Geburtsjahr und -Monat eh' nicht überprüfbar ist, bringt alleinige Klarheit der Gang zur Beratungsstelle der DRV, bei der der AN nach Vorlage seines Bescheides bzw. Ausweises vom Versorgungsamt eine verbindliche Ansage zur Rente als sbM bekommt.

Im Übrigen bedeutet die Befristung des Ausweises nicht, das die Eigenschaft als sbM befristet ist, solange im Bescheid nichts von "Heilungsbewährung" steht.

Ansonsten ist es grundsätzlich so wie von Heinrich geschrieben:
Maßgeblich für die Rente als sbM der Status am Tag des Rentenbeginns. Was am Tag danach ist, interessiert die DRV nicht mehr.

Auch wenn natürlich der Einwand grundsätzlich zutreffend ist, daß eine SBV keine Rentenauskünfte geben sollte, ist dieser Fall aber zB mir aus der Praxis der SBV-Arbeit bekannt. Das hat noch nie Probleme bei der DRV gegeben.

Auch die Anfechtung eines Bescheides des Versorgungsamtes führt in der Tat dazu, daß der Anspruch auf vorgezogene Altersrente während der Dauer des Verfahrens bestehen bleibt.

--
&Tschüß

Wolfgang


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