Gleichstellung- Auskunftsrecht der Arbeitsagentur über Erkrankungen (Gleichstellung)

Gabi @, Thursday, 02.03.2006, 17:47 (vor 6637 Tagen)

Hallo,

ein Kollege mit GDB 30 möchte sich gleichstellen lassen. Die Arbeitsagentur hat einen Stellungnahme des Arbeitgebers, der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und des Betriebsrats bekommen.

Jetzt will die Arbeitsagentur zusätzlich eine Bescheinigung der Krankenkasse über die Fehlzeiten der letzten 4 Jahre und der zugehörigen Diagnosen. Meines Erachtens hat sie darauf keinen Anspruch, insbesondere da auch nicht behinderungsrelevante Krankheitsdaten weitergegeben würden.

Die Arbeitsagentur weigert sich, den Antrag auf Gleichstellung zu bearbeiten, falls die entsprechenden Auskünfte der Krankenkasse nicht beigefügt werden. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht > Wie soll ich mich als Vertrauensperson verhalten.

Vielen Dank im Voraus.

Gabi


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion