Gleichstellung- Auskunftsrecht der Arbeitsagentur über Erkrankungen (Gleichstellung)

hackenberger, Friday, 03.03.2006, 17:30 (vor 6636 Tagen) @ Gabi

Hallo Gabi,

Bedeutende Krankenfehlzeiten aus Gründen der Behinderung können einen Grund für eine Gleichstellung sein. Wenn man auf dieser Grundlage eine Gleichstellung haben, so kann die AA durchaus fordern, dass dieses auch entsprechend belegt wird. Sie kann aber auch den Aussagen des Antragstelles glauben besonders sofern diese durch SchwbV, BR und am besten auch durch den AG bestätigt werden.

Ich rate u.a. auch aus diesem Grund Betroffenen bei AU durch den Arzt auf der AU-Bescheinigung für den AG den Vermerk "behinderten bedingte Erkrankung" anbringen zu lassen. Damit wäre eine Bestätigung für die AA gegeben.

In dem hier beschriebenen Fall würde ich mit der AA Kontakt aufnehemen und nachfragen ob es ausreicht, wenn der Arzt die AU-Tage als behinderten bedingte AU-Tage bestätigt.


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