KFZ-Steuerermäßigung (Allgemeines)
Kann ein Schwerbehinderter (70 GdB) ohne das Merkzeichen "G" eine KFZ-Steuerermäßigung bekommen> Ich habe folgendes dazu gelesen:
"Bei Beantragung der Kfz-Steuerermäßigung wird zunächst vom Versorgungsamt - Außenstelle der entsprechende Ausweis sowie ein Beiblatt ohne Wertmarke ausgestellt. Das Beiblatt wird beim Finanzamt vorgelegt und dort mit einem entsprechenden Vermerk versehen. Die Kfz-Steuerermäßigung steht nur zu, wenn das Fahrzeug auch für den schwerbehinderten Antragsteller zugelassen ist."
Was besagt das erwähnte Beiblatt>
Bin für eine Aufklärung dankbar und vielen Dank im voraus