KFZ-Steuerermäßigung (Allgemeines)

juma @, Thursday, 02.03.2006, 18:20 (vor 6638 Tagen)

Kann ein Schwerbehinderter (70 GdB) ohne das Merkzeichen "G" eine KFZ-Steuerermäßigung bekommen> Ich habe folgendes dazu gelesen:

"Bei Beantragung der Kfz-Steuerermäßigung wird zunächst vom Versorgungsamt - Außenstelle der entsprechende Ausweis sowie ein Beiblatt ohne Wertmarke ausgestellt. Das Beiblatt wird beim Finanzamt vorgelegt und dort mit einem entsprechenden Vermerk versehen. Die Kfz-Steuerermäßigung steht nur zu, wenn das Fahrzeug auch für den schwerbehinderten Antragsteller zugelassen ist."

Was besagt das erwähnte Beiblatt>

Bin für eine Aufklärung dankbar und vielen Dank im voraus :-)


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